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Zuschüsse für den Ankauf von Lehrbüchern und Lehrmaterial zur Unterstützung des Italienischunterrichts an ausländischen Schulen und Universitäten (Kap. 2491)

Das italienische Ministerium für Äußeres und Internationale Kooperation gewährt Zuschüsse, um den Ankauf von Büchern und Lehrmaterial seitens ausländischer Schulen und Universitäten zu ermöglichen, wobei auch die Versandkosten eingeschlossen sind.


Wer kann darum ansuchen

Der Antragsteller muss eine öffentliche, staatliche oder staatlich anerkannte schulische und/oder universitäre Institution sein, welche ständig in jenem Land tätig ist, in welchem der Antrag gestellt wird.


Wie stellt man den Antrag auf Förderung

Der Antragsteller, der in Österreich tätig ist, kann seinen Antrag an das italienische Kulturinstitut Wien richten.

Für den Antrag muss das Formular A verwendet werden, welches:
1) vollständig ausgefüllt sein muss;
2) sowohl im PDF-Format (vom Verantwortlichen unterschrieben und mit dem Stempel der Institution) wie als Excel-Tabelle.


Informationen und Fristen

Die Anträge müssen bis 24. März 2025 gestellt werden.

In Entsprechung zu den zur Verfügung gestellten Mitteln, werden folgende Anträge bevorzugt behandelt:
1. Anträge von Balkanländern, dem Mittleren Osten und Nordafrika (MENA-Länder), aus Subsahara-Afrika, Asien, den Kaukasus-Staaten, Südamerika;
2. Anträge aus Ländern, in denen es schwierig ist, die erwähnten Lehrmaterialien ebendort finden zu können, und/oder Ländern, die von ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen geprägt sind;
3. Anträge im Zusammenhang mit Situationen von besonderem Interesse für die Unterstützung des Italienischunterrichts im Ausland.