Das italienische Ministerium für Äußere Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit fördert die Verbreitung italienischer Bücher und Filme im Ausland mittels der Gewährung von Zuschüssen zur Übersetzung bzw. zur Synchronisation oder Untertitelung, weil diese äußerst wichtige Mittel darstellen, die italienische Sprache und Kultur im Ausland zu verbreiten.
Das Ministerium gewährt zwei verschiedene Arten von Förderungen:
a) Zuschuss zu den Übersetzungskosten eines italienischen Buches, das im Ausland noch nicht veröffentlicht wurde sowie zur Produktion, Synchronisation und Untertitelung von Kurzfilmen und Langfilmen wie Fernsehserien.
b) Preis für ein italienisches Werk, das schon im Ausland übersetzt wurde.
Wer kann darum ansuchen
Der Antragssteller muss ein Verleger, ein Übersetzer, eine Produktionsfirma, Filmdistributionsfirma, Synchronisations- oder Untertitelungsfirma sein, bzw. ein Literaturagent oder eine Literaturagentur oder auch eine kulturelle Einrichtung mit Sitz in Italien oder im Ausland sein. In jedem Fall muss im Antrag als Nutznießer der Förderung der Verleger/die Firma/kulturelle Einrichtung aufscheinen, welche/r die Veröffentlichungsrechte des Werks zur Übersetzung in eine andere Sprache erworben hat/erwerben will.
Wie stellt man den Antrag auf Förderung
Der Antragsteller, der in Österreich tätig ist, kann seinen Antrag auf Zuschuss an das Italienische Kulturinstitut Wien übermitteln.
Im Fall von Werken, die in mehreren Ländern veröffentlicht wurden oder veröffentlicht werden sollen, muss der Antrag – über das jeweils zuständige Kulturinstitut, wenn vorhanden – an die italienische Botschaft in jenem Land übermittelt werden, für welches man davon ausgeht, dass das Werke die größte Verbreitung finden wird / in welchem das Werk die größte Verbreitung erlebt hat, unter Angabe der anderen Länder, in welchen das Werk Verbreitung fand / für welche man davon ausgeht, dass es dort Verbreitung finden wird.
Für jeden Zuschuss oder Preis muss ein eigener Antrag eingereicht werden. Der Antrag muss:
1) unter Verwendung des hier angelegten, vollständig ausgefüllten Formulars in italienischer oder englischer Sprache abgefasst sein;
2) alle in der Ausschreibung genannten Unterlagen als Anlagen enthalten.
Informationen und Fristen
Die Anträge müssen bis spätestens 24. April 2024 gestellt werden.
Weiterführende Informationen können der Ausschreibung entnommen werden, die hier angelegt ist.