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Schulen – Förderungen für die Organisation von Aus- und Weiterbildungskursen für Lehrer italienischer Sprache an ausländischen Schulen oder von italienischen schulischen oder kulturellen Einrichtungen im Ausland (Kap. 2619/3)

Das italienische Ministerium für Äußeres und Internationale Kooperation gewährt Zuschüsse, um die Ausgaben mitzufinanzieren, welche für die Organisation von Aus- und Weiterbildungskursen für Dozenten italienischer Sprache an ausländischen Schulen oder an italienischen schulischen oder kulturellen Institutionen im Ausland anfallen.


Wer kann darum ansuchen

Der Antragsteller muss eine schulische Einrichtung sein, eine Institution, die Schulen verwaltet, ein Schulverein oder eine Institution ohne Erwerbszweck, welche ständig in dem Land tätig ist, in dem der Antrag gestellt wird.


Wie stellt man den Antrag auf Förderung

Der Antragsteller, der in Österreich tätig ist, kann seinen Antrag an das italienische Kulturinstitut Wien richten.

Für jede gewünschte Förderung muss ein eigener Antrag gestellt werden. Der Antrag muss folgenden Kriterien folgen:
1) er muss in italienischer Sprache abgefasst sein und den Briefkopf des Antragstellers tragen;
2) er muss eine knappe, aber detaillierte Begründung beinhalten, warum die Förderung beantragt wird;
3) er muss vom gesetzlichen Vertreter der Institution unterschrieben sein;
4) er muss das vollständig ausgefüllte Formular D enthalten;
5) falls dem Antragsteller in den Jahren zuvor schon eine Förderung genehmigt wurde, muss auch das ausgefüllte Formular D/2 angelegt werden.


Informationen und Fristen

Die Anträge müssen bis spätestens 7. April 2025 gestellt werden.

Weitere Informationen – vor allem in Hinblick auf die förderbaren Kosten, die Charakteristika der Kurse sowie die Kriterien für eine Gewährung der Förderung – können Sie dem Dekret des Generaldirektors Nr. 4815/0403 vom 7. März 2025 entnehmen, das dieser Seite angelegt ist.