Das italienische Ministerium für Äußeres und Internationale Kooperation unterstützt und fördert das Erbringen von Tätigkeiten im Ausland und innerhalb Italiens seitens Wissenschaftler, Dozenten, Experten sowie Personen aus dem Bereich Kultur aus Italien und dem Ausland.
Wichtigstes Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung strategischer Partnerschaften zu unterstützen sowie gemeinsame mittel- wie langfristige kulturelle und wissenschaftliche Projekte von ausländischen und italienischen Institutionen.
Wer kann darum ansuchen
Um die genannte Förderung ansuchen können:
a) Ausländische und italienische Forscher, Dozenten, Experten, Persönlichkeiten aus dem Bereich Kultur mit Wohnsitz im Ausland, die zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt an einer italienischen Universität oder Kultureinrichtung eingeladen werden;
b) Italienische und ausländische Forscher, Dozenten, Experten, Persönlichkeiten aus dem Bereich Kultur, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Italien haben und zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt an eine ausländische Universität oder Kultureinrichtung eingeladen werden.
Wie stellt man den Antrag auf Förderung
Anträge müssen nach den angelegten Vorgaben und einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Italienischen Kulturinstitut und der Koordinierungsabteilung der italienischen Kulturinstitute eingebracht werden.
Die Förderungen werden nach Prüfung der Anträge seitens der Vertretungen im Ausland und der zuständigen Abteilungen im Ministerium nach folgenden Kriterien vergeben:
– Lebenslauf des Antragstellers;
– mögliche mittel- und längerfristige Auswirkungen des Aufenthalts in Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer kultureller oder wissenschaftlicher Projekte und Partnerschaften zwischen italienischen und ausländischen Einrichtungen;
– Das Prestige der involvierten kulturellen Einrichtungen;
– Das Prinzip der Rotation unter den Nutznießern der Förderungen;
– inwieweit entspricht der Aufenthalt den geografischen und thematischen Prioritäten, welche von der Generaldirektion für Public Diplomacy und Kulturdiplomatie gesetzt wurden;
– das Bestehen eines in Kraft stehenden Abkommens in Hinblick auf ein Programm kultureller Kooperation zwischen Italien und dem Land des Antragstellers (wenn dieser im Ausland lebt) bzw. mit dem Zielland (im Falle eines italienischen Antragstellers).
Informationen und Fristen
Die Informationen und Antragsformulare sind als Anlagen verfügbar.
Die Anträge müssen bis spätestens 24. Juli 2025 gestellt werden. Die Studien,- oder Forschungsaufenthalte müssen vom 1. Jänner bis spätestens 15. November 2025 abgeschlossen sein.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung des Aufenthalts und nur nach dem Übermitteln der notwendigen Unterlagen.