Per Dekret des italienischen Staatspräsidenten vom 31.3.2025 wurden 5 Volksabstimmungen angesetzt.
Wer kann in Österreich wählen? |
- Italienische Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind, erhalten ihre Wahlunterlagen an ihre Hauptwohnsitzadresse in Österreich (Nähere Informationen unter diesem Link)
- Italienische Wahlberechtigte, die vorübergehend aus beruflichen oder medizinischen Gründen oder zu Studienzwecken für mindestens drei Monate in Österreich aufhältig sind (wobei das Wahldatum in diesen Zeitraum fallen muss), sowie ihre im gemeinsamen Haushalt in Österreich lebenden Familienangehörigen.
BITTE BEACHTEN SIE: Wähler, die sich vorübergehend in Österreich aufhalten, müssen BIS SPÄTESTENS 7. MAI 2025 einen entsprechenden Antrag an die zuständige italienische Gemeinde stellen, damit sie die Wahlunterlagen an ihren im Antragsformular angegebenen Aufenthaltsort in Österreich erhalten können.
Wann wird gewählt? |
In Italien findet die Volksabstimmung am 8. und 9. Juni 2025 statt.
Im Ausland wird bereits vor diesem Datum per Briefwahl gewählt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt an die Hauptwohnsitzadresse der Wahlberechtigten (letzter möglicher Versandtag: 21. Mai 2025).
Wie stimmen die italienischen Wahlberechtigten in Österreich ab? |
Per Briefwahl: Die ausgefüllten Stimmzettel müssen an die Italienische Botschaft in Wien zurückgesendet werden (befolgen Sie bitte diesbezüglich die Anweisungen des Informationsblattes, welches im Kuvert mit den Wahlunterlagen zu finden ist und verwenden Sie bitte ausschließlich die im Wahlkuvert enthaltenen Kuverts und Stimmzettel). Alle Stimmzettel, die rechtzeitig (d.h. BIS SPÄTESTENS 5. JUNI 2025, 16:00h) in der Italienischen Botschaft in Wien einlangen, werden zur Stimmauszählung nach Italien übermittelt.
Worüber wird abgestimmt? |
Es wird zu folgenden Themen abgestimmt:
- Italienische Staatsbürgerschaft: Möglichkeit der Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft für volljährige Drittstaatenangehörige nach 5 Jahren mit Hauptwohnsitz in Italien (anstatt wie derzeit nach 10 Jahren)
- Arbeitsverträge – ungerechtfertigte Entlassungen
- Kleinunternehmen – Kündigungen und Entschädigungszahlungen
- Prekäre Arbeit – befristete Arbeitsverhältnisse – Höchstdauer und Bestimmungen zur Verlängerung von befristeten Verträgen
- Sicherheit am Arbeitsplatz: Haftung des Auftraggebers, des Auftragnehmers und des Subunternehmers
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich und bin ins AIRE eingetragen. Kann ich auch in Italien wählen? |
Italienische Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE eingetragen sind, können (am 8. und 9. Juni 2025) auch bei ihrer zuständigen Gemeinde in Italien ihre Stimme abgeben. Hierfür müssen sie jedoch einen eigenen schriftlichen Antrag an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien stellen. Sie erhalten dann anschließend direkt von der italienischen Gemeinde eine Verständigung (cartolina-avviso) zur Stimmabgabe in den Wahllokalen in Italien. Der Antrag auf Stimmabgabe in Italien muss bis spätestens 10.4.2025 in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft einlangen.
Wo finde ich nähere Informationen? |
Ausführliche Informationen finden Sie unter folgenden Links (diese werden regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen zu Verfügung stehen):
- Informationen für italienische Wähler mit Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE eingetragen sind
- Informationen für italienische Wähler mit Wohnsitz und AIRE-Eintragung in Österreich, die in Italien wählen möchten (Frist für die Antragstellung: 10/04/2025)
Informationen für vorübergehend in Österreich aufhältige italienische Wähler werden veröffentlicht, sobald diese verfügbar sind.