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Kulturabkommen zwischen Italien und Österreich. XVII. Arbeitsprogramm

Am 14. März 1952 wurde in Rom zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich ein Abkommen zur Förderung des kulturellen Austausches unterzeichnet.

Dieses Abkommens zur bilateralen Zusammenarbeit hat zum Ziel, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu festigen sowie das gegenseitige Verständnis und die Kenntnis der jeweils anderen Kultur durch den Ausbau der Beziehungen im kulturellen Bereich zu fördern.

Es handelt sich hierbei um gemeinsame Initiativen in den Bereichen Bildung, Kultur und Wissenschaft, die im Rahmen einer immer engeren Zusammenarbeit auf bilateraler und europäischer Ebene durchgeführt werden. Insbesonders werden gefördert: die Verbreitung der Sprache und Kultur; die Zusammenarbeit im Bildungssektor sowie in den Bereichen Jugend und Sport; Stipendien; Kultur- und Kunstveranstaltungen. Die Förderung der italienischen Kultur in Österreich obliegt in erster Linie dem Italienischen Kulturinstitut in Wien in Zusammenarbeit mit der Italienischen Botschaft in Österreich.

Das Arbeitsprogramm über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien legt den konkreten Geltungsbereich des Kulturabkommens fest. Das derzeit gültige XVII. Programm wurde am 20. September 2023 in Rom unterzeichnet.

XVII. Arbeitsprogramm 2023-2028